Ziemlich fassungslos habe ich gerade bei Facebook einen Beitrag von Tanja gelesen - und frage mich (mal wieder) was DAS soll.
Auch wenn ich nach dem Durchlesen immer noch ratlos bin...erstmal drüber schlafen.
Und - was macht ihr so am 1. Januar 2011???
Edit: naja - den Shop wird es dann ja wohl auch betreffen...oder?
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Ab dem 1. Januar hat ein Betreiber einer Webseite eine weitere Möglichkeit, dem Jugendschutz zu genügen: Die freiwillige Alterskennzeichnung, wie man sie zum Beispiel von Filmen und Spielen kennt. Das Wort “freiwillig” ist in diesem Zusammenhang natürlich Humbug: Wer die Alterskennzeichnung unterlässt, muss Zugangsschranken oder Sendezeiten einführen. Wer derart die Pistole auf die Brust gesetzt bekommt und sich für eine Alterskennzeichnung entscheidet, muss sich dem Kodex der Freiwilligen Selbstkontrolle der Multimedia-Dienstanbieter unterwerfen. Man kann dort Mitglied werden, um seine Webseiten prüfen zu lassen, was ab 4000 Euro im Jahr kostet und für kleine Blogs unbezahlbar ist.
Edit: naja - den Shop wird es dann ja wohl auch betreffen...oder?
Frage 3: Wer ist von dem Gesetz betroffen?
Praktisch alle, die im Internet Inhalte erstellen. Das Gesetz betrifft alle Anbieter von Telemedien unabhängig von Gewinnerzielungsabsicht oder eingesetzter Technik. Dazu gehören also Websites und Blogs von Privatpersonen, Foren und Chats, Internetauftritte von Unternehmen, gemeinnützige Dienste wie die Wikipedia, wirtschaftliche Plattformen wie MeinVZ oder Clipfish und Onlinespiele (§ 3 Nr.2 JMStV-E). Ausgenommen sind reine Access-Provider, die nur den Zugang zum Internet bieten (im Gesetz als „Zugangsvermittler“ bezeichnet). Diese werden im § 11 Abs.1 Nr.2 JMStV-E „lediglich“ verpflichtet eine Jugendschutzsoftware anzubieten (dazu unten mehr).----------
Ab dem 1. Januar hat ein Betreiber einer Webseite eine weitere Möglichkeit, dem Jugendschutz zu genügen: Die freiwillige Alterskennzeichnung, wie man sie zum Beispiel von Filmen und Spielen kennt. Das Wort “freiwillig” ist in diesem Zusammenhang natürlich Humbug: Wer die Alterskennzeichnung unterlässt, muss Zugangsschranken oder Sendezeiten einführen. Wer derart die Pistole auf die Brust gesetzt bekommt und sich für eine Alterskennzeichnung entscheidet, muss sich dem Kodex der Freiwilligen Selbstkontrolle der Multimedia-Dienstanbieter unterwerfen. Man kann dort Mitglied werden, um seine Webseiten prüfen zu lassen, was ab 4000 Euro im Jahr kostet und für kleine Blogs unbezahlbar ist.











































